Claudsolution
1. Allgemeine Grundlagen
1.1. Für jegliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeberin (in Folge abgekürzt als die Auftraggeberin) und
Claudsolution e.U. (die Auftragnehmerin) gelten die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB).
Die Auftraggeberin erkennt diese an und stimmt ihnen mit Auftragsabschluss zu.
1.2. Die AGB der Auftraggeberin finden im Zuge dessen bei diesem Vertrag keine Anwendung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3. Diese AGBs gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.4. Die Auftragserteilung durch die Auftraggeberin erfolgt in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail).
1.5. Der Auftragnehmerin steht es frei, für andere Auftraggeberinnen tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf es hierfür nicht.
1.6. Auch steht der Auftragnehmerin frei, zur Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag einen Dritten zu beauftragen. Es entsteht dadurch kein Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der dritten Person.
1.7. Änderungen in den AGB, den Preisen oder den Leistungen werden der Auftraggeberin rechtzeitig in schriftlicher Form mitgeteilt. Widerspricht die Auftraggeberin nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt, so akzeptiert sie diese.
1.8. Die Auftragnehmerin räumt sich das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit der Auftraggeberin unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkundin zu nennen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich (mit firmenmäßiger Unterfertigung) zu erfolgen. Sollte ein Rückgängig machen allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen und/oder praktischen Gründen (zB bereits erfolgte Veröffentlichung in Printmedien etc.) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche des Kunden abgeleitet werden.
1.9. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragserfüllung
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem von beiden schriftlich bestätigten Angebot. Die Angebotslegung ist stets kostenfrei, Änderungen des Angebotsinhalt bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin.
2.2. Dienstleistungen können, je nach Verfügbarkeit, von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit der Auftragnehmerin vereinbart werden. Arbeiten an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sind seitens der Auftragnehmerin nicht verpflichtend und nicht vorgesehen und obliegt im Ermessen und der Verfügbarkeit der Auftragnehmerin. Sollte die Auftraggeberin dies ausdrücklich wünschen, bedarf es einer Bekanntgabe von mindestens 5 Werktagen im Vorhinein. Die Dienstleistungen an genannten Tagen werden mit einem 50%igen Zuschlag verrechnet.
2.3. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, außer es wird explizit ein Enddatum vereinbart. Es ist beiderseitig in schriftlicher Form mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist beidseitig jederzeit möglich. Wenn die Auftraggeberin trotz schriftlicher Mahnung mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist in Zahlungsverzug bleibt, gilt das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung als beendet, wobei die Auftraggeberin alle bis dahin erbrachte Leistungen der Auftragnehmerin zu tragen hat.
2.4. Die Leistungen der Auftragnehmerin gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der/die Auftraggeberin nicht innerhalb von 5 Kalendertagen Einwände erhebt.
2.5. Die Auftraggeberin ist verantwortlich für die fachliche und inhaltliche Richtigkeit der an die Auftragnehmerin übergebenen Arbeitsunterlagen und hält die Auftraggeberin die Auftragnehmerin diesbezüglich Schad- und klaglos, wobei die Auftragnehmerin verpflichtet ist der Auftraggeberin bei Bekanntwerden auf Unstimmigkeiten hinzuweisen.
2.6. Abgabefristen oder sonstige terminliche Vorgaben müssen von der Auftraggeberin fristgerecht und ausdrücklich der Auftragnehmerin schriftlich bekanntgegeben werden. Ebenso müssen der Auftragnehmerin alle erforderlichen Unterlagen zur Auftragserfüllung fristgerecht übergeben und bereitgestellt werden.
2.7. Werden von der Auftraggeberin bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Auftragnehmerin zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Diese Mängel müssen innerhalb von 10 Kalendertagen in schriftlicher Form vorgelegt werden. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Werden diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, hat die Auftraggeberin keinen Anspruch auf Preisnachlass oder sonstiger Erstattung.
2.8. Ist nichts anders vereinbart, ist der Erfüllungsort der Dienstleistung in den Räumen der Auftragsnehmerin, welche auch für die Bereitstellung der technischen Mittel (Computer, Telefon…) verantwortlich ist. Die Auftragserfüllung in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin muss explizit vereinbart werden und es werden Anfahrtskosten und ggf. Parkgebühren verrechnet.
3. Verhinderung / höhere Gewalt
3.1. Die Auftragnehmerin wird ihre Abwesenheit wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen der Auftraggeberin unverzüglich mitteilen.
3.2. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Arbeitsverhinderung der Auftragnehmerin besteht kein Honoraranspruch.
3.3. Im Falle höherer Gewalt sind sowohl die Auftraggeberin wie auch die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beide Parteien sind verpflichtet, eine unverzügliche Meldung der anderen Partei zu geben. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, bereits getätigte Leistungen und/oder Aufwendung in Rechnung zu stellen.
3.4. Seitens der Auftraggeberin nicht abgesagte Termine innerhalb von 24 Stunden können nicht mehr vergeben werden und gelten als Ausfall. Dieser Ausfall wird mit einer Pauschale in der Höhe von EUR 180,00 zzgl. MwSt. der Auftraggeberin in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Termine, die aufgrund mangelnder oder nicht funktionierender EDV abgebrochen werden müssen oder dadurch kurzfristig (innerhalb von 12 Stunden) nicht stattfinden können.
4. Haftung
4.1. Für Schäden, die nachweislich die Auftragnehmerin zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
4.2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.3. Es wird vorausgesetzt, dass die der Auftragnehmerin überlassenen Unterlagen, die zur Ausführung der Vertragserfüllung notwendigen Rechte zustehen. Dafür übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung und bleibt daher im Schadensfall Schad- und klaglos. Außerdem prüft sie die Lizenzierungen für Programme usw. nicht.
4.4. Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass ihr zur Verarbeitung zur Verfügung gestellte Zahlen und Daten ihre Richtigkeit haben. Allerdings hat sie die Aufgabe, festgestellte Unrichtigkeiten der Auftraggeberin bekannt zu geben.
5. Zahlungskonditionen
5.1. Es finden die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Preise Gültigkeit.
5.2. Für den Verbraucher weichen die Preise gegenüber dem Unternehmer ab; aber auch hier gelten die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Preise.
5.3. Von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestelltes Büromaterial und/oder extra für die Dienstleistung beschaffenes Material wird der Auftraggeberin separat in Rechnung gestellt. Dies wird im Dienstleistungsvertrag festgehalten.
5.4. Es wird nach der tatsächlich geleisteten Stundenanzahl abgerechnet. Die genaue Berechnung bzw. der genaue Betrag wird im Dienstleistungsvertrag festgehalten. Ab 35 Minuten Leistungserbringung der nächsten Stunde wird eine volle Stunde abgerechnet.
5.5. Die Auftraggeberin erhält innerhalb von 10 Kalendertagen des Folgemonats eine prüffähige Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese ist in Form einer Überweisung zahlbar innerhalb von 7 Kalendertagen ohne jeden Abzug auf das Konto der Auftragnehmerin. Anfallende Überweisungsgebühren trägt die Auftraggeberin.
5.6. Die Auftragnehmerin hält sich vor, eine entsprechende Anzahlung oder Vorauskasse für ihre Dienstleistungen zu verlangen.
5.7. Bei Zahlungsverzug – ob verschuldet oder unverschuldet – fallen beim Verbraucher gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. an. Bei verschuldetem Zahlungsverzug fallen beim Unternehmer gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 8,58% p.a. an. Bei unverschuldetem Zahlungsverzug fallen beim Unternehmer gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 4% an.
5.8. Mahnspesen fallen in der Höhe von EUR 15,00 je Mahnung an, sofern der Auftraggeberin unter Setzung einer Nachfrist seiner Zahlung nicht nachkommt.
Bankverbindung:
Claudsolution e.U.
IBAN: AT10 2032 0321 0073 4776
BIC: ASPKAT2LXXX
5.9. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, der Auftraggeberin Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
6. Widerrufsrecht
6.1. Der Auftraggeberin hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss kostenfrei ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Dafür bedarf es einer schriftlichen eindeutigen Erklärung. Dafür können Sie das Widerrufs-Formular verwenden (Widerrufsformular), ein Schreiben per Post schicken oder eine E-Mail an die Auftragnehmerin senden. Bei Postversand gilt der Poststempel als Nachweis zur Einhaltung der Frist.
Claudsolution e.U.
Am Kaisermühlendamm 87/3/6
1220 Wien
6.2. Wurde die Dienstleistung ganz oder zum Teil von der Auftraggeberin bereits innerhalb der 14tägigen Frist in Anspruch genommen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die geleistete Leistung in Rechnung zu stellen. Bereits von der Auftraggeberin vorgeleistete Zahlungen werden von der Auftragnehmerin in der ursprünglichen Form innerhalb von 14 Kalendertagen zurückerstattet.
7. Telekommunikationsgesetzt (kurz: TKG) gem. § 174
7.1. Die Auftraggeberin stimmt zu, dass die Auftragnehmerin speziell zu Werbezwecken Telefonanrufe und/oder elektronische Nachrichten, Newsletter und dergleichen an ihn tätigen darf. Diese Zusage kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Die Auftragnehmerin sowie die Auftraggeberin verpflichten sich, über den jeweils anderen bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch über die Vertragszeit hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren.
8.2. Die Auftragnehmerin speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellte Daten entsprechend den Datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese können unter https://claudsolution.at/Datenschutz/ eingesehen werden. Diese Daten werden nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages gelöscht. Gesetzliche Behaltefristen sind davon nicht betroffen.
8.3. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen der Schriftform.
8.4. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Wien vereinbart. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
8.5. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
© 2024 Claudsolution e.U.
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